Mittwoch, 11. Juli 2012

Grundgesetz versus eigentliche Verfassung

Bei der vertrackten Situation bzgl. des europäischen SchuldeNmechanismus (ESM) und des Pisfalkakts ;-) müsß sich die Bundesregierung (und die Eurokratie in Brüssel) was einfallen lassen, wie sie doch noch an die Ersparnisse aller Deutschen rankommt.

Also, ich erwarte, daß nun eine deutsche Verfassung ins Spiel gebracht wird, um mal wieder was drehen zu können. Denn, wir haben ja nur ein unter ganz bestimmten vorgegebenen Verhältnissen nach dem Ende des 2. Weltkrieges entstandenes und "erlaubtes" Grundgesetz, und keine Verfassung!

Artikel 16 GG lautet (Version vom 29. September 1990):

"Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist."

.. vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen. Das klingt nach etwas Unerhörtem! So etwas haben die meisten lebenden Deutschen noch nicht erlebt. Das letzte Mal gabe es eine Verfassung im August 1919 (Verfassung des Deutschen Reichs, "Weimarer Reichsverfassung")

Bisher wollte da auch niemand wirklich ran, an diese neue Verfassung. Aber wenn die Not groß ist, wird bestimmt dieses Kaninchen aus dem Hut gezaubert ....

Da ist es ganz interessant zu hören, was damals, im Jahre 1948, von Carlo Schmid (SPD) zu den Themen Grundgesetz, Verfassung und Demokratieverständnis gesagt wurde!



Der Text seiner Rede im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 ist hier und hier (vollständig) nachzulesen!

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